Kirchenvorstand

Allgemeines

Jede Kirchengemeinde hat einen Kirchenvorstand (KV). Der KV wird immer für sechs Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist anschließend möglich. Der KV leitet zusammen mit dem Pfarrer oder der  Pfarrerin das Gemeindegeschehen. Die Entscheidungen werden in regelmäßigen Sitzungen getroffen. Dabei entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Kirchenvorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden (der Beauftragte mit der pfarramtlichen Geschäftsführung) und den Vertrauensmann/die Vertrauensfrau vorbereitet. Mitglieder des KV können mit besonderen Aufgaben betraut werden. Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind in der Regel öffentlich. Eine Niederschrift des öffentlichen Teiles kann von jedem Gemeindeglied eingesehen werden. Innerhalb eines Gottesdienstes verpflichten sich die angehenden Kirchenvorstandsmitglieder ihr Amt gebunden an die Heilige Schrift und an das Bekenntnis der evang.-luth. Kirche recht und gewissenhaft zu führen.

 

Eine Auswahl der wichtigsten Aufgaben:

Amt und Lehre

Es werden Angelegenheiten des geistlichen Amtes, der christlichen Lehre und des kirchlichen Lebens erörtert. Dabei geht es oft um grundlegende Regelungen. Ein Beispiel hierfür ist die Rahmengestaltung der Gottesdienste und die „kirchliche Unterweisung“ (wie wird der Konfirmandenunterricht gestaltet, wer kümmert sich um den Kindergottesdienst, was geschieht in der Erwachsenenbildung).

Vermögensverwaltung

In der Kirchengemeindeordnung (KGO) ist festgelegt, dass der Kirchenvorstand das Ortskirchenvermögen zu verwalten hat. Er beschließt über Haushaltsplan und -rechnung. Ebenso beschließt er über die Erhebung und Verwendung des Kirchgeldes nach Maßgabe der vorliegenden Gesetze. Zur Wahrung dieser Aufgaben wird ein Kirchenpfleger/eine Kirchenpflegerin bestellt.

 

Kirchlich-diakonisches Leben

Zu den wichtigen Aufgaben zählt die Gestaltung von Beziehungen der Gemeindemitglieder untereinander. Das bedeutet in erster Linie Organisation und Unterstützung. Betroffen sind je nach Kirchengemeinde viele unterschiedliche diakonische und missionarische Aufgaben. Das kann z.B. sein: Männer-, Frauen und Jugendarbeit, Kirchenmusik, kirchliche Sozialarbeit, Eine-Welt-Arbeit, Umweltprojekte, Durchführung von Gemeindefesten und Mitarbeitertreffen oder aber auch der Besuchsdienst.

Personalverantwortung

Der Kirchenvorstand ist berechtigt, Mitarbeitende einzustellen. Er entscheidet über die Dienstanweisungen und den Stellenplan. Im Bedarfsfall ist er für die Beendigung des Anstellungsverhältnisses zuständig. Nach der Pfarrstellenbesetzungsverordnung hat der KV ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung von Pfarrstellen.

Wir als Kirchenvorstand

In unserer Emmausgemeinde trifft sich der Kirchenvorstand regelmäßig alle vier Wochen. Gewählt wurden sechs Vertreter und Vertreterinnen. Der Kirchenvorstand hat noch zwei Berufungen vorgenommen. Die Auflistung aller Beteiligten findet man am Ende dieses Textes. Zusätzlich ist der Gemeindepfarrer kraft Amtes berufenes Mitglied. Damit besteht der Kirchenvorstand ohne die zu jeder Sitzung eingeladenen Stellvertretungen aus neun Personen. In der ersten Sitzung zu Beginn der neuen Amtsperiode (ab Oktober 2018) haben wir festgelegt, dass alle Ersatzleute regelmäßig mit eingeladen werden. Ihnen wurde ebenfalls auf Beschluss das Rederecht zuerkannt. Anschließend fanden innerhalb des Kirchenvorstandes die Wahlen zu den verschiedenen Ämtern statt. Die Funktionen sind im Anschluss aufgelistet.

Die Tagesordnung zur Sitzung wird von Pfarrer Agnethler bzw. dem Vertrauensmann, Herrn Herberg oder dessen Stellvertreter, Herrn König, in einem Treffen ca. 2 Wochen vorher vorbereitet. Die Sitzung des KV ist für ungefähr 2 Stunden angesetzt. Das ist gar nicht so viel Zeit, wenn man die Vielzahl der Aufgaben bedenkt. Daher finden auch zweimal jährlich KV-Tage statt, um auch einmal länger an einem Thema arbeiten zu können.

Grundlage für unser gutes Zusammenwirken ist die Vernetzung von vielen Ideen und Meinungen. In diesem Sinne sind alle herzlich eingeladen, mit Vorschlägen für die Gemeindeentwicklung an die Kirchenvorstände heranzutreten. Der Kirchenvorstand wird auf alle Fälle weiter über seine Tätigkeit im Gemeindebrief und auf dieser Homepage berichten.

Für den Kirchenvorstand

Gerd Herberg

Vertrauensmann des Kirchenvorstandes Herr Gerd Herberg Tel.: 0174 – 37 53 849

 

Am 21. Oktober 2018 wurden alle Kirchenvorstände in Bayern neu für die Dauer von sechs Jahren gewählt. In unserer Emmausgemeinde wurden sechs Damen und Herren gewählt. Diese haben dann in ihrer ersten Sitzung am 9. November zwei weitere Mitglieder berufen.

Im Gottesdienst des 1. Adventssonntags wurden die Damen und Herren des neu gewählten und berufenen Kirchenvorstands offiziell in ihr Amt eingeführt. Zuvor wurden die bisherigen KV-Mitglieder, die nicht wieder kandidiert hatten, mit Dank aus ihrem Amt entlassen. Somit ist der neue KV nunmehr geschäftsfähig.

Der Kirchenvorstand der Emmausgemeinde:

Pfr. Christian Agnethler (Vorsitzender)

Die gewählten und berufenen Mitglieder:

Martina Abold

Sabine Blümelhuber

Ingrid Grünert

Gerd Herberg

Kerstin Jaschke

Dr. Joachim König

Uwe Seifferer

Claudia Vogt

Dem erweiterten Kirchenvorstand gehören an:

Eva-Marie Drechsel, Detlef Schneider, Claudia Schreck

 

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